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Straßenverkehr/Verkehrswirtschaft

Die Aufgaben des Bereichs Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft umfassen im wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:

  • Zuständigkeiten der Unteren Verkehrsbehörden bzw. der Unteren Verwaltungsbehörde nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung insbesondere, Bestimmung der Anbringung von Verkehrszeichen und Einrichtungen, Anordnung von Verkehrs-Beschränkungen, Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen nach der StVO (z.B. bei Einrichtungen von Baustellen, Veranstaltungen).

Zu beachten:
Die Zuständigkeit beschränkt sich auf den außerörtlichen Bereich. Innerorts ist die untere Verkehrsbehörde der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.

  • Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden bei den Verbandsgemeindeverwaltungen.
  • Zuständigkeiten nach der StVO (Großraum- und Schwertransporte).
  • Zuständigkeiten nach der Gefahrengutverordnung (GGVSEB); Bestimmung des Fahrwege.

Schwertransport

Aufgaben:

  • Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung
  • Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen
  • Vollzug der Gefahrgutverordnung Straße

Soll ein Großraum- und/oder Schwertransport durchgeführt werden, ist bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern eine Erlaubnis zu beantragen. Ein Fahrzeug zählt dann als Großraum- bzw. Schwertransport, wenn dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreitet. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Sofern eine Ladung mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge befördert und Autobahnen oder Kraftfahrstraßen benutzt werden sollen, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Über die Seite www.vemags.de können Sie sich als Antragsteller registrieren lassen. Sie werden nach Ihrer Anmeldung von unserer Behörde „freigeschaltet“ und können online Ihren Antrag bei uns stellen.

Anträge:

  1. Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen
  2. Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
  3. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen de (Sonntagsfahrverbot)
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