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Verkehrszeichen 237 StVO
Sonderweg für Radfahrer (Verkehrszeichen 237 StVO)

Dieses Schild kennzeichnet den Weg als reinen Radweg mit Benutzungspflicht. Das heißt Radfahrer müssen diesen Weg benutzen und dürfen z. B. nicht auf einer parallel verlaufenden Straße fahren. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist das Benutzen des Weges nicht gestattet.

Verkehrszeichen 240 StVO
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240 StVO)

Dieses Schild gibt an, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer handelt. Im Gegensatz zu dem getrennten Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241) bedeutet dieses Schild die gemeinsame Nutzung des Weges von Fußgängern und Radfahrern. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Radfahrer sollten auf diesen Wegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Verkehrszeichen 241 StVO
Getrennter Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241 StVO)

Dieses Schild gibt an, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer handelt. Die weiße Linie auf dem Schild weist darauf hin, welche Wegseite für den Radverkehr und welche für die Fußgänger bestimmt ist. Die Trennung erfolgt durch eine durchgezogene Linie oder der Radweg ist farblich markiert. Radfahrer dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf der Fußgängerseite fahren. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Die Radspur wiederum darf nicht von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.

Verkehrszeichen 239 mit 1022-10 StVO
Sonderweg Fußgänger mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Verkehrszeichen 239 mit 1022-10 StVO)

Dieses Schild gibt an, dass es sich einen Sonderweg für Fußgänger handelt, der durch das Zusatzzeichen für den Radverkehr freigegeben ist. Im Gegensatz zu den reinen Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen besteht auf diesem Weg keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Der Radfahrer kann selbst entscheiden, ob er auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn fährt. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h.

Der Radfahrer darf auf diesem Weg nur Schrittgeschwindigkeit fahren und muss eine besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen.

Verkehrszeichen 244.1 StVO
Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1 StVO)

Dieses Schild kennzeichnet die Straße als „Fahrradstraße“. Hier gelten die Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen, abweichend davon gilt:

  • Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraße nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist.
  • Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
  • Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.
Verkehrszeichen 244.2 StVO
Ende der Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.2 StVO)

Dieses Schild kennzeichnet das Ende der Fahrradstraße.

Verkehrszeichen 274.1-50 StVO
Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1-50 StVO)

In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine benutzungspflichtigen oder speziell ausgewiesenen Radwege. Die Radfahrer fahren hier zusammen mit den anderen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn.

Verkehrszeichen 325 StVO
Verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325 StVO)

Diese Straße wird auch als „Spielstraße“ bezeichnet und steht allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen und auch Kinderspiele sind erlaubt. Sowohl Radfahrer als auch alle anderen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Verkehrszeichen 220 mit 1000-32 StVO und Zeichen 267 mit 1022-10 StVO
Einbahnstraße, Radfahrer im Gegenverkehr (Verkehrszeichen 220 mit 1000-32 StVO und Zeichen 267 mit 1022-10 StVO)

Einbahnstraßen, die mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer in beide Richtungen“ bzw. Schilder „Verbot der Einfahrt“, die mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ausgeschildert sind, dürfen von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h.

Durchlässige Sackgasse für Radfahrer und Fußgänger
Durchlässige Sackgasse für Radfahrer und Fußgänger

Dieses Schild symbolisiert die Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger am Ende der Sackgasse. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h.