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Erforderliche Unterlagen

Für die folgenden Vorgänge ist die Kfz-Zulassungsbehörde zuständig. Auf einen Blick sehen Sie, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen und welche Verwaltungsgebühren anfallen.

Kurzübersicht:
Erforderliche Unterlagen - Zulassung von Kraftfahrzeugen (Standardfälle)

Neuzulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs)

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung). (Hinweis: Die Übereinstimmungsbescheinigung ist auch vorzulegen, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde).
Fällige Gebühren
Zulassung des Fahrzeugs (ohne Kosten für die Erstellung des/der Kennzeichen) 27,00 €
Verwendung von zwei Dokumentensiegeln 0,60 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich 15,30 € +

Umschreibung Fahrzeuge innerhalb des Landkreises (Halterwechsel)

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder, wenn neues Kennzeichen gewünscht wird
  • Vollmacht für Beauftragte / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerberegister
  • Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
Fällige Gebühren
Umschreibung innerhalb (einschl. KBA)
oder mit Kennzeichenwechsel
19,30 €
27,00 €
Verwendung von zwei Dokumentensiegeln 0,60 € +
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +

Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs von außerhalb des Landkreises (mit und ohne Halterwechsel)

Erforderliche Unterlagen (soweit die Zuteilung eines neuen Kennzeichens gewünscht wird):

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
  • Kennzeichenschilder von bisherigem Zulassungsbezirk
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
Fällige Gebühren
Umschreibung außerhalb mit und ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens
Umschreibung außerhalb (einschl. KBA) 29,60 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen 15,30 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen 15,30 € +

Erforderliche Unterlagen (soweit die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gewünscht wird):

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) nur bei Halterwechsel erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II; nur bei Halterwechsel oder vor dem 01.10.2005 ausgestellten Dokument
  • Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
Fällige Gebühren
Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens
Umschreibung außerhalb (einschl. KBA) 17,30 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen 15,30 € +
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen 15,30 € +

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit und ohne Halterwechsel)

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, nur bei Wechsel des Halters
  • Kennzeichenschilder
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)

Wiederzulassung eines Fahrzeugs oder Anhängers über das Internet (i-Kfz)

Fällige Gebühren
Wiederzulassung 12,10 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +

Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), (aus den Papieren muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
  • Bestätigung des Verkäufers das es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Papiere erstellt wurden und die Angabe des Ursprungsortes
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung (ohne CoC)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
Fällige Gebühren
Zulassung des Fahrzeugs 27,00 €
Verwendung von zwei Dokumentensiegeln 0,60 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich 15,30 € +
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Kaufvertrag und Originalrechnung
  • Ausländische Kfz-Papiere oder Abmeldebescheinigung
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Km beträgt)
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (nicht erforderlich, falls EWG Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden und das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist)
  • Vollmacht für Beauftragte / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
Fällige Gebühren
Zulassung des Fahrzeugs 27,00 €
Verwendung von zwei Dokumentensiegeln 0,60 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich 15,30 € +
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +

Kurzzeit-Kennzeichen

Achtung!
Für in Deutschland gemeldete Personen kann die Kreisverwaltung Kaiserslautern nur noch Kurzzeitkennzeichen zuteilen, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis Kaiserslautern liegt.

Ausnahme:
Es wird nachgewiesen, dass der Standort des Fahrzeugs im Landkreis Kaiserslautern liegt (z. B. über Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung)

Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland:
Für Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht die Möglichkeit gemäß § 46 Absatz 2 FZV bei der Zulassungsbehörde einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Erst dann ist eine Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zulässig. Von dem Empfangsbevollmächtigten, der in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sein muss, benötigen wir ein amtliches Ausweisdokument mit Meldeadresse (Vordruck Empfangsberechtigung).

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (auch als Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (i.d.R. Untersuchungsbericht, auch als Kopie)
  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
Fällige Gebühren
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (einschl. KBA) 12,80 €
Bei Verwendung von Dokumentensiegeln 0,30 € +

Rote Händler-Kennzeichen

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Zuteilung von roten Händler-Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister

Für die Beantragung ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Fällige Gebühren
Zuteilung eines roten Kennzeichens (Händler) (einschl. KBA) 118,50 €

Rote Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes dienen. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs bestätigt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Fahrzeugpapiere
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer amtlich anerkannten Prüfstelle
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)

Für die Beantragung ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Fällige Gebühren
Zuteilung eines roten Kennzeichens (Händler) (einschl. KBA) 118,50 €

Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Verlusterklärung des Fahrzeughalters (sind beide Kennzeichen verloren, so ist die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung erforderlich) bzw. Diebstahlsanzeige von der Polizei
  • Noch vorhandenes Kennzeichenschild (bei Verlust eines Kennzeichens)
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
Fällige Gebühren
Änderung der Kennzeichen 27,00 €
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +

Verlust von Fahrzeugpapieren

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Soweit nicht beide Teile verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Eidesstattliche Versicherung der Person die das Papier oder die Papiere verloren hat (ist die Person mit dem Kfz-Halter nicht identisch ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich), diese ist persönlich auf der Zulassungsbehörde abzugeben

Bei Verlust eines Fahrzeugbriefes oder eines Fahrzeugscheines nach altem Recht ist bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen immer der Komplettaustausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich.

Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II muss immer auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden, da hier die Nummer der Zulasssungsbescheinigung Teil II vermerkt ist.

Fällige Gebühren
Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung 11,10 €
Versicherung an Eides statt 30,70 € +
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Aufbietung Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 13,80 € +
Bei Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 € +
Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +

Außerbetriebsetzung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
  • Ggf. Anhängerverzeichnis
  • Das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Erklärung des Halters oder Eigentümers, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder Verwertungsnachweis bzw. Erklärung über Entsorgung im Ausland

Hinweis:
Bei der Außerbetriebsetzung muss direkt am Schalter eine Erklärung (wird durch Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular verbindlich festgehalten) darüber abgegeben werden, ob

  • das Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug reserviert werden soll (fahrzeuggebundene Anschlussreservierung) oder
  • das Kennzeichen für den eingetragenen Fahrzeughalter reserviert werden soll (nur bei Abmeldungen von Fahrzeugen aus unserem Zulassungsbereich möglich) oder
  • keine Anschlussreservierung gewünscht wird.

Bitte beachten: Spätere Änderungswünsche sind nicht mehr möglich! Die Reservierungsdauer beträgt bei Alternative a) 1 Jahr, bei Alternative b) 3 Monate!

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs oder Anhängers über das Internet (i-Kfz)

Fällige Gebühren
Außerbetriebsetzung innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks (einschl. KBA) 7,80 €
Internetbasierte Außerbetriebsetzung 5,80 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,30 € +
Entgegennahme eines Verwertungsnachweises 5,10 € +
Reservierung auf Fahrzeughalter / Fahrzeug 2,60 € +

Saisonkennzeichen

Die Laufzeiten der Saisonkennzeichen bestimmen Sie selbst - wählen Sie Ihren Zeitraum zwischen 2 und 11 ganzen Kalendermonaten. Saison-Kennzeichen können auch im Voraus beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)  für Saisonkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Vollmacht für Beauftragten / Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
Fällige Gebühren
Zuteilung eines Saisonkennzeichen 27,60 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung der Halterdaten

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), (Vorlage nur bei Änderung des Namens erforderlich)
  • Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
  • Vollmacht für Beauftragten
Fällige Gebühren
Adressänderung (Verwendung von Aufklebern)
Änderung Fahrzeugpapiere (einschl. KBA) 11,70 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Namensänderung (Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) zusätzlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinung Teil II 5,10 € +

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wg technischer Änderung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Technisches Gutachten
  • Vollmacht für Beauftragten
Fällige Gebühren
Änderung Fahrzeugpapiere (einschl. KBA) 11,70 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +

Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)

Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland:
Für Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht die Möglichkeit gemäß § 46 Absatz 2 FZV bei der Zulassungsbehörde einen Empfangsberechtigten zu benennen. Erst dann ist eine Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zulässig. Von dem Empfangsberechtigten, der im Kreis Kaiserslautern gemeldet sein muss, benötigen wir ein amtliches Ausweisdokument mit Meldeadresse (Vordruck Empfangsberechtigung).

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung welche nicht älter als 14 Tage ist
  • Sepa-Lastschriftmandat und ein Nachweis über eine Bankverbindung erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I; bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Kaufvertrag
  • Prüfbuch sowie Untersuchungsberichte und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens mit Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ab 01.03.2007)

Fällige Gebühren
Zulassung des Fahrzeuges 31,40 €
Verwendung von Dokumentensiegeln 0,60 € +
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen 15,30 € +
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II 5,10 € +
Internationale Zulassungsschein 10,20 € +

Zulassung von Fahrzeugen aus US-Bestand auf Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika

  • Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
  • Sepa-Lastschriftmandat und Nachweis einer bestehenden Bankverbindung (Bankkarte, EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV)
  • Abmeldebescheinigung der amerikanischen Zulassungsstelle, aus der hervorgeht, dass die alten Kennzeichen entwertet wurden und kein Pfandrecht einer Kreditanstalt besteht
  • Vorlage des deutschen Fahrzeugbriefes (ZBII) und evtl. Fahrzeugscheines (ZB1), sofern das Fahrzeug in Deutschland zu einem früheren Zeitpunkt einmal zugelassen war (ergibt sich aus einer Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, die wir für Sie tätigen)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (Evb-Nummer)
  • Handelt ein Dritter für Sie: Vollmacht für Beauftragten
Fällige Gebühren
Zulassung des Fahrzeugs 27,00 €
Verwendung von zwei Dokumentensiegeln 0,60 € +
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € +
Reservierung eines Kennzeichens 2,60 € +
Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich 15,30 € +
Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) 3,80 € +

Kennzeichenabstempelung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Vollmacht für Beauftragten 
Fällige Gebühren
Nachstempelung 2,60 €
Siegelplakette 1,20 € +
Prüfplakette 0,50 € +

Feinstaubplakette

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Fällige Gebühren
Zuteilung der Plakette 6,60 €