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Kennzeichenmitnahme bei Umzug in den Landkreis Kaiserslautern

Zusätzlich ist ab dem 01.01.2015 bei einem Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Kaiserslautern keine Neuprägung von Kfz-Kennzeichen mehr nötig. Wenn der Halter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er unverzüglich nach dem Wohnsitzwechsel auf der Kfz-Zulassungsstelle vorsprechen und mitteilen, dass er seine bisherigen Kfz-Kennzeichen weiterführen möchte. In diesem Fall ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu berichtigen. Alternativ kann man natürlich weiterhin auch die Zuteilung von neuen KFZ-Kennzeichen (KL) beantragen.