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Sicherheit und Ordnung

Waffenrecht

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte/Munitions-Erwerbsberechtigung sind:

  1. Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Bundeszentralregister wird von der Behörde angefordert)
  2. Sachkunde (Nachweis durch einen gültigen Jagdschein oder durch Sachkundeprüfung in einem Schützenverein)
  3. Bedürfnis (Jäger, Sportschützen mit Leistungsnachweis)
  4. Körperliche Eignung

Erforderliche Antragsformulare 

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Bernhart, Harald 0631 7105-391 0631 7105-474 3
Bettinger, Lucas 0631 7105-516 0631 7105-474 3
Sprengstoffrecht

Die Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie telefonisch oder per Mail in Erfahrung bringen.

Unten aufgeführt sind die benötigten Vordrucke für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG.

Erforderliche Antragsformulare

Kleinfeuerwerk

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengG (Kleinfeuerwerk) ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Durchführung zu beantragen. Bei späterer Beantragung kann eine rechtzeitige Erteilung leider nicht gewährleistet werden.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Junker, Alisia 0631 7105-297 0631 7105-476 4

Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung

Schwarzarbeitsbekämpfung

Heilpraktikerwesen

HP-Zulassungsverfahren