Sicherheit und Ordnung
Waffenrecht
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte/Munitions-Erwerbsberechtigung sind:
- Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Bundeszentralregister wird von der Behörde angefordert)
- Sachkunde (Nachweis durch einen gültigen Jagdschein oder durch Sachkundeprüfung in einem Schützenverein)
- Bedürfnis (Jäger, Sportschützen mit Leistungsnachweis)
- Körperliche Eignung
Erforderliche Antragsformulare
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Bernhart, Harald | 0631 7105-391 | 0631 7105-474 | 3 |
Bettinger, Lucas | 0631 7105-516 | 0631 7105-474 | 3 |
Sprengstoffrecht
Die Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie telefonisch oder per Mail in Erfahrung bringen.
Unten aufgeführt sind die benötigten Vordrucke für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG.
Erforderliche Antragsformulare
- Antrag auf Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
- Fragebogen zur Lagerung kleiner Mengen an Explosivstoffen
- Bescheinigung zum Nachweis des Bedürfnisses
- Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Merkblatt-Meldeverfahren zum Verbringen von Explosivstoff
Kleinfeuerwerk
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengG (Kleinfeuerwerk) ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Durchführung zu beantragen. Bei späterer Beantragung kann eine rechtzeitige Erteilung leider nicht gewährleistet werden.
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Junker, Alisia | 0631 7105-297 | 0631 7105-476 | 4 |