Tierschutz
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So lautetet der Grundsatz in § 1 des Tierschutzgesetzes
Aufgaben
- Erlaubniserteilung für gewerbliche Tierhaltungen
- Kontrollen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
- Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
- Kontrollen von Tiertransporten
- Überprüfung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben
- Kontrolle des Tierschutzes bei der Haltung von Versuchstieren und bei der Durchführung von Tierversuchen.
- Tierschutzrechtliche Überprüfung von Bauanträgen
Tiervermittlung
Pflegestellen
Veterinäramt sucht Pflegestellen für vernachlässigte und gequälte Nutztiere
Im Rahmen tierschutzrechtlicher Kontrollen kommt es leider immer wieder vor, dass Tiere, die erheblich vernachlässigt oder gequält werden, ihren Haltern weggenommen und anderweitig pfleglich untergebracht werden müssen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern sucht deshalb für solche Fälle, in denen landwirtschaftliche Nutztiere (z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Enten, Gänse, Tauben) betroffen sind, Menschen, die langjährige Erfahrung in der Haltung einer oder mehrerer der betreffenden Tierarten haben, die erforderlichen Stallungen besitzen und bereit sind, diese Aufgabe im Bedarfsfall gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu übernehmen. Interessenten werden gebeten, sich mit Herrn S. Schäfer unter der Tel. Nr. 0631/7105-497 in Verbindung zu setzen.
Tierversuche
Informationen über Tierversuche finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Beysiegel, Steffen | 0631 7105-430 | 0631 7105-457 | G125 |
Davidson, Dana | 0631 7105-517 | 0631 7105-457 | G124 |
Dr. Schiwek, Jennifer | 0631 7105-451 | 0631 7105-457 | G127 |