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Tierschutz

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So lautetet der Grundsatz in § 1 des Tierschutzgesetzes

Aufgaben

  • Erlaubniserteilung für gewerbliche Tierhaltungen
  • Kontrollen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Kontrollen von Tiertransporten
  • Überprüfung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben
  • Kontrolle des Tierschutzes bei der Haltung von Versuchstieren und bei der Durchführung von Tierversuchen.
  • Tierschutzrechtliche Überprüfung von Bauanträgen

Tiervermittlung

Pflegestellen

Veterinäramt sucht Pflegestellen für vernachlässigte und gequälte Nutztiere

Im Rahmen tierschutzrechtlicher Kontrollen kommt es leider immer wieder vor, dass Tiere, die erheblich vernachlässigt oder gequält werden, ihren Haltern weggenommen und anderweitig pfleglich untergebracht werden müssen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern sucht deshalb für solche Fälle, in denen landwirtschaftliche Nutztiere (z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Enten, Gänse, Tauben) betroffen sind, Menschen, die langjährige Erfahrung in der Haltung einer oder mehrerer der betreffenden Tierarten haben, die erforderlichen Stallungen besitzen und bereit sind, diese Aufgabe im Bedarfsfall gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu übernehmen. Interessenten werden gebeten, sich mit Herrn S. Schäfer unter der Tel. Nr. 0631/7105-497 in Verbindung zu setzen.

Tierversuche

Informationen über Tierversuche finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Beysiegel, Steffen 0631 7105-430 0631 7105-457 G125
Davidson, Dana 0631 7105-517 0631 7105-457 G124
Dr. Schiwek, Jennifer 0631 7105-451 0631 7105-457 G127