Tiertransport

Durch die neue Tierschutztransportverordnung 1/2005/EG gelten europaweit die gleichen Vorschriften für den Transport von Tieren. Das Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Ab dem 05.01.2008 benötigen Fahrer und Betreuer von Transporten landwirtschaftlicher Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde und Geflügel), die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und über eine Strecke von mehr als 65 km durchgeführt werden, einen Befähigungsnachweis, der vom Veterinäramt der Kreisverwaltung ausgestellt wird. Dieser Nachweis ist auch für Landwirte Pflicht, die eigene Tiere über Entfernungen von mehr als 65 km transportieren.

Personen, die bereits über einen Sachkundenachweis aufgrund der nationalen Transportverordnung verfügen, müssen eine Nachschulung mit Prüfung ablegen. In Rheinland-Pfalz bietet die Lehr- und Versuchsanstalt Hofgut Neumühle sowohl Schulungen als auch Nachschulungen mit Prüfung an.

Für Landwirte werden spezielle Nachschulungen mit Prüfung von den Dienstleitungszentren Ländlicher Raum durchgeführt. Die Zentren und das Hofgut Neumühle stellen jedem Teilnehmer nach bestandener Prüfung eine Bescheinigung aus, die bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden muss, um den Befähigungsnachweis zu erhalten.