Infektion des Rindes
- Hinweise der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zur Tötung von BVD-Virus-positiven Rindern
- Merkblatt zur Untersuchung auf BHV-1
- Antrag auf Beihilfe wegen Tötung von BVD-Virämikern
- Bescheinigung an die Veterinärbehörde bei unmittelbarer Schlachtung
- Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes vom 31.03.2014 (Anordnung der Entfernung aller Reagenten, des Impfverbots, des Einstellungsverbots nicht BHV-1 freier Rinder, des Verbots des Treibens und Haltens im Freien von nicht BHV-1 freien Beständen sowie des Belegungsverbots für Reagenten).
Die o.a. Allgemeinverfügung ordnet die Impfung aller nicht BHV-1 freien Rinderbestände an. Ausgenommen sind Tierhalter nach Nr. 1 Satz 2 und 3 der Allgemeinverfügung.
Wichtige Links:
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz - Tiere
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Becker, Jessica | 0631 7105-586 | 0631 7105-457 | G109 |