Jagdscheine -Gebührenregelung-

Ausstellung / Verlängerung von Jagdscheinen:
Aufgrund der vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsabfrage kann es zu langen Wartezeiten kommen. Um diese zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung bei Frau Kiss (0631-7105 347).

Gebührenverzeichnis vom Mai 2012

Ausländer zahlen die gleiche Gebühr wie Inländer. Die Gebühr für einen Tagesjagdschein entspricht der Gebühr für einen Jahresjagdschein. Die Erteilung oder Verlängerung eines Falkner-Jagdscheins ist in den Fällen gebührenfrei, in denen dieser gleichzeitig mit dem regulären Jagdschein gelöst wird.

Jagdschein Gebühr Abgabe Summe
Jahresjagdschein 17,00 € 85,00 € 102,00 €
2-Jahresjagdschein 27,00 € 135,00 € 162,00 €
3-Jahresjagdschein 32,00 € 160,00 € 192,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 8,50 € 42,50 € 51,00 €
Jugend-2-Jahresjagdschein 13,50 € 67,50 € 81,00 €
Falkner-Jahresjagdschein 17,00 € 85,00 € 102,00 €
Falkner-2-Jahresjagdschein 27,00 € 135,00 € 162,00 €
Falkner-3-Jahresjagdschein 32,00 € 160,00 € 192,00 €

Jägerprüfung

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist eine theoretische und praktische Ausbildung bei einem Jagdverband, bei einer Jagdschule oder bei einem Mentor zu absolvieren.

Die Dauer der jagdlichen Ausbildung bei einem Mentor muss mindestens 6 Monate betragen.

Die Jägerprüfung selbst besteht aus der Schießprüfung, der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen Prüfung. Die Schießprüfung gliedert sich in die Disziplinen Flintenschießen, Büchsenschießen und das Schießen mit einer Faustfeuerwaffe.

In der schriftlichen und in der mündlich-praktischen Prüfung sind vom Prüfling ausreichende Kenntnisse in sechs Sachgebieten nachzuweisen:

  • Sachgebiet 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege.
  • Sachgebiet 2: Jagdbetrieb (einschl. Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden.
  • Sachgebiet 3: Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen).
  • Sachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel.
  • Sachgebiet 5: Jagdrecht.
  • Sachgebiet 6: Tierschutz-, Naturschutz- und Landespflegerecht.

Antrag Ausstellung Jagdschein

Abschussregelungen

Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 wurde auch die Abschussregelung neu geregelt. Grundsätzlich treffen nun die Vertragsparteien eine privatrechtliche Abschussvereinbarung. Diese ersetzt die bisherigen Abschussfestsetzungen der Behörde. Nur in Ausnahmefällen kommt noch eine behördliche Abschussfestsetzung in Frage. Für Rot- Dam- und Muffelwild gibt es eine Sonderregelung. Hier erfolgt die Abschussfestsetzung durch die noch zu bildenden Hegegemeinschaften. Rot-, Dam- und Muffelwild darf in Rheinland-Pfalz nur in dafür ausgewiesenen Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden. Für die beiden letztgenannten Schalenwildarten sind im Landkreis Kaiserslautern keine solchen Bezirke ausgewiesen. Ein Bewirtschaftungsbezirk für Rotwild besteht im südlichen Teil des Landkreises und den angrenzenden Landkreisen in Form des Rotwildringes "Pfälzer Wald".

Fütterungs- und Kirrungsverordnung

Seit dem 1. September 2005 sind in Rheinland-Pfalz Kirrungen für Schwarzwild (Anlockfütterungen, mit max. 1 Liter Getreide, zum Zwecke des Anlockens und Erlegens der Sauen) künftig nur noch nach Voranzeige bei der unteren Jagdbehörde möglich.

In allen Revieren dürfen bis 150 ha Fläche 2 Kirrungen eingerichtet werden.

Für jede weitere 150 ha kann eine weitere Kirrung installiert werden.

Alle zulässigen Kirrungen sind durch einen vorzulegenden Plan des Jagdreviers zu dokumentieren.

Fütterungs- und Kirrungsverordnung

Jagdbezirke

Aufgrund des bundeseinheitlichen Reviersystems ergibt sich für den Landkreis Kaiserslautern folgende Anzahl an Jagdbezirken:

  • 62 Gemeinschaftliche Jagdbezirke
  • 3 Kommunale Eigenjagdbezirke
  • 4 Private Eigenjagdbezirke
  • 27 verpachtete Eigenjagdbezirke und zwei Regiejagden der Landesforstverwaltung
  • 3 Eigenjagdbezirke der Bundesforstverwaltung
Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Jakoby, Daniel 0631 7105-323 0631 7105-457 G111b
Kiss, Sonja 0631 7105-347 0631 7105-457 G110
Mages, Maurice 0631 7105-456 0631 7105-457 G111a