Fischerei
Die Zuständigkeit der Kreisverwaltung, als Untere Fischereibehörde, bezieht sich im wesentlichen auf folgende Aufgabenbereiche:
- Arrondierungen (Grenzänderungen) bei Fischereibezirken (gemeinschaftliche Fischereibezirke und Eigenfischereibezirke)
- Erklärung zu geschlossenen Gewässern
- Durchführung der Fischereiprüfungen
Prüfungen finden bis zu viermal jährlich landeseinheitlich jeweils am ersten Freitag des
Monats März, Juni, September und Dezember statt.
Dabei können sich mehrere Untere Fischereibehörden zusammenschließen, um insgesamt bis zu
vier Prüfungstermine im Jahr zu gewährleisten.
Pflicht ist die Teilnahme an einem mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgang einer Fischereiorganisation oder eines anerkannten Onlineanbieters. Bei Absolvierung eines Onlinekurses ist zusätzlich der Nachweis über die Teilnahme am Praxistag vorzulegen. Ort und Zeit dieser Lehrgänge werden von der jeweiligen Fischereiorganisation etwa vier Monate vor dem Prüfungstermin in der örtlichen Presse bekannt gemacht.
Als fachlicher Berater steht jeder Kreisverwaltung ein Kreisfischereiberater zur Seite.
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Kiss, Sonja | 0631 7105-347 | 0631 7105-457 | G110 |