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Landwirtschaft

Der Fachbereich Landwirtschaft, Jagd und Fischerei befindet sich im Gebäude "Gesundheitsamt", Pfaffstraße 40, 67655 Kaiserslautern - Anfahrt

Agrarförderung

Betriebsprämienregelung nach der GAP-Reform:

Die Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Juni 2003, April 2004 und November 2005 setzen den bereits mit der Agrarreform von 1992 und er Agenda 2000 begonnenen Richtungswechsel in der Agrarpolitik konsequent fort.

Kernelemente der Reform sind:

Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion, die Verknüpfung von Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit mit den Direktzahlungen (Cross Compliance) sowie die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch Kürzung der Direktzahlungen (Modulation).

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete:

Durch die Gewährung der Ausgleichszulage sollen die ständigen natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen, eine standortgerechte Landbewirtschaftung erhalten und die Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit gesichert werden. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung des ländlichen Raumes und der Kulturlandschaft und zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftungsformen geleistet werden, die insbesondere Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen.

Die Beschlüsse sind nicht zuletzt eine Reaktion auf die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen, die auf die Landwirtschaft in der Europäischen Union einwirken.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Jakoby, Daniel 0631 7105-323 0631 7105-457 G111b
Mages, Maurice 0631 7105-456 0631 7105-457 G111a
Mang, Steffen 0631 7105-467 0631 7105-457 G111b

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (EULLa)

Ziele der Agrarumweltmaßnahmen sind die nachhaltige Landbewirtschaftung und die Erhaltung der Kulturlandschaft von Rheinland-Pfalz. Insbesondere werden mit dem Programm EULLa folgende Ziele verfolgt:

  • durch eine möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung die Kulturlandschaft langfristig zu erhalten
  • wirkungsvolle Maßnahmen zugunsten des biotischen Ressourcenschutzes umzusetzen
  • die landwirtschaftliche Produktion durch spezielle, kontrollierbare Produktionsverfahren umweltverträglicher zu gestalten und dem Wunsch der Verbraucher nach qualitativ hochwertigen und gleichzeitig umweltschonend erzeugten Nahrungsmitteln nachzukommen.
Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Jakoby, Daniel 0631 7105-323 0631 7105-457 G111b
Mages, Maurice 0631 7105-456 0631 7105-457 G111a
Mang, Steffen 0631 7105-467 0631 7105-457 G111b

Grundstücksverkehr

Rechtsgrundlage ist das Grundstückverkehrsgesetz des Bundes vom 28. Juli 1961. Mit dieser Rechtsnorm schuf der Bundesgesetzgeber ein Instrumentarium, um der Landwirtschaft zu ihrer Existenzsicherung die Möglichkeit zu erhalten, in den Besitz von Grund und Boden zu gelangen.

Die grundstückverkehrsrechtliche Systematik sieht vor, dass grundsätzlich alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen (Kaufverträge, Übergaben, Schenkungen etc.) von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken über 0,5000 ha der (öffentlich-rechtlichen) Genehmigung durch die zuständige Behörde bedürfen.

Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens können Landwirte ihr Erwerbsinteresse bzw. -bereitschaft an solchen Grundstücken bekunden. In diesem Fall hat die Behörde nach Abwägung aller Gründe und unter Berücksichtigung der Belange der Vertragsparteien (Überlasser, Erwerber) die Genehmigung zum dem Rechtsgeschäft zu erteilen oder zu versagen.

Mit der Rechtskraft der Versagung wird das -notarielle- Rechtsgeschäft unwirksam. Gegen die Entscheidung der Behörde kann jedoch von den Beteiligten Antrag auf eine gerichtliche Überprüfung gestellt werden.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Wenkenbach, Tim 0631 7105-452 0631 7105-457 G122

Milchabgabenverordnung

Aufgrund der Überproduktion auf dem Sektor "Milch" hat die Europäische Union im Jahr 1984 die Quotierung der Milcherzeugung, die sogenannte Milchreferenzmenge, eingeführt. Diese Referenzmenge -oder auch "Milchquote"- begrenzt die Erzeugung bzw. Ablieferung von Milchprodukten aller Milcherzeuger in der EU durch die Bindung an ein komplexes Regelwerk, insbesondere durch die Belegung überlieferter Milchmengen mit einer finanziellen Abgabe. Die den Milcherzeugern zugewiesenen Milchmengen sind seit Inkrafttreten der neuen Milchabgabenverordnung (01. April 2000) nur noch über die festgelegten Übertragungsstellen (für den Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist dies die Landwirtschaftskammer Bad Kreuznach) handelbar.

Ausnahmen bestehen in Fällen der Erbfolge, bei Gesamtbetriebsübergaben, bei laufenden Pachverträgen und der Auflösung von Gesellschaften. In den genannten Fällen bedürfen diese privatrechtlichen Rechtsgeschäfte zu ihrer Wirksamkeit noch der Bescheinigung der zuständigen Behörde, im Land Rheinland-Pfalz der Kreisverwaltung des überlassenden Milcherzeugers.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Mages, Maurice 0631 7105-456 0631 7105-457 G111a

Höfeausschuss

Der Höfeausschuss ist ein -nach der Höfeordnung des Landes Rheinland-Pfalz- bei den Kreisverwaltungen eingerichtetes Gremium aus 5 Personen mit teils vorbereitenden, teils abschließenden Befugnissen in höferechtlichen Verfahren.

Die Höfeordnung hat den Zweck, den in der Höferolle eingetragenen und damit diesen spezifischen, erbrechtlichen Vorschriften unterliegenden Hofbauern in einem Realerbteilgebiet wie dem Land Rheinland-Pfalz, eine geschlossene Hofübergabe auf- zuerlegen. Im Gegenzug wurden in der Vergangenheit diesen Hofbauern verschiedenartige finanzielle Erleichterungen gewährt. Mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft hat die Höfeordnung jedoch an Bedeutung verloren.

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Name Telefon Fax Raum
Jakoby, Daniel 0631 7105-323 0631 7105-457 G111b
Mages, Maurice 0631 7105-456 0631 7105-457 G111a