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Musikalische Früherziehung

Die Musikschule des Landkreises Kaiserslautern (KMS) bietet "Musikalische Früherziehung" in 2-jährigen Kursen an.

Inhalte:

Singen und Sprechen:
Die Stimme ist das wesentlichste Ausdrucksmittel kleiner Kinder. Kennenlernen und Singen von alten und neuen Kinderliedern, Sprechen und Gestalten von kindgemäßen Versen und Geschichten sind wesentliche Inhalte der Musikalischen Früherziehung. Dabei soll die Stimme als Instrument in ihrer ganzen Variations- und Funktionsbreite durch gemeinsame und individuelle Erfahrung eingesetzt und bewusst gemacht werden.

Elementares Instrumentenspiel (Orff-Instrumentarium-Schlagwerk):
Instrumentale Aktivitäten verbinden sich für Kinder im Vorschulalter verwiegend mit Erlebnisinhalten. Sie werden angeregt durch Klang- und Spielmöglichkeiten des Instrumentes - Bewegungsvorgänge - Texte - Lieder und deren Begleitung - Geschichten, Handlungen, Spielsituationen - Notationen - Bilder - Hören von Musik.

Musik und Bewegung:
Dem Kind im Vorschulalter ist ein natürliches und starkes Bewegungsbedürfnis zu eigen. Auf dieser Basis können Kinder - Erfahrungen mit sich und der Umwelt machen und erkennen, - Bewegung als Ausdrucksmittel anwenden und - immer eng gebunden an Situation und Empfindung - besonders intensiv erleben.

Musikhören:
Das Sachgebiet Musikhören umfasst - das Hören lernen "Musik" durch behutsame Lenkung der Aufmerksamkeit auf bestimmte Höraufgaben, - die Schulung des Gehörsinns, um Tonhöhe, Tondauer, Klangdichte unterscheiden zu können. Es wird angestrebt, zum Hören von Musik aller Gattungen und Stile zu motivieren und zum eigenen Musizieren anzuregen.

Musiklehre:
Der Bereich Musiklehre umfasst Information über Grundlagen der Musik durch praktischen Umgang mit ihr in den verschiedenen Sachgebieten. Die Ziele ergeben sich aus den Arbeitsinhalten von Singen und Sprechen, Elementaren Instrumentalspiel, Musik und Bewegung, Musikhören. Die in diesen Bereichen erworbenen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse werden in der Musiklehre allmählich bewusst gemacht. Wesentlich ist dabei, dass Inhalte der allgemeinen Musiklehre nicht voll verfügbar zu sein brauchen, sondern lediglich bis zu einem gewissen Grade ins Bewusstsein gerückt werden können. Nur unter diesem Gesichtspunkt dürfen die angegebenen Lernziele und Arbeitsinhalte gesehen werden.

Instrumentalinformation:
Instrumentalinformation bedeutet hier sowohl ein Kennenlernen und Umgehen mit den im Unterricht verwendeten elementaren Instrumenten als auch Information über Instrumente, deren Spielweise erst mit zunehmendem Alter erlernt werden kann. Sie soll dazu beitragen, dass Vorschulkinder zum Erlenen eines Instrumentes motiviert werden und den Zusammenklang mehrerer Instrumente, aber auch die spezifische Klangfarbe eines einzelnen Instrumentes bewusst erleben. Die Instrumenteninformation ist eng verflochten mit dem Teilgebiet "Elementares Instrumentalspiel" und "Musikhören". Zur Instrumenteninformation wird deshalb nicht nur Bild- und Tonmaterial verwendet, sondern das jeweilige Instrument selbst, da es beim Vorschulkind auf die unmittelbare Schulung der Sinne - Sehen, Hören, Tasten, Riechen - ankommt. Beim Herstellen selbstgefertigter Instrumente aus einfachen Materialien - im Unterricht und beim häuslichen Spiel - können Grundphänomene der Klangerzeugung durch praktisches Tun zusätzlich einsichtig gemacht werden und den emotionalen Bezug zur Musik vertiefen helfen.

Es gilt die Schulordnung der Kreismusikschule Kaiserslautern.
Für versäumte Stunden wird kein Nachlass gewährt.

Wichtige Mitteilungen:

  • Kursbeginn und Kursentgelt: siehe Anmeldung Früherziehung (PDF) oder per Onlineanmeldung.
  • Die Kurse werden für 4- bis 5-jährige Kinder eingerichtet. Jeder Kurs umfasst mindestens 12 Kinder. Sie erhalten wöchentlich eine Unterrichtsstunde zu 60 Minuten, die vormittags oder nachmittags stattfinden. Der Unterrichtstermin wird den Eltern ca. 2-4 Wochen vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt.
  • Der Kurs dauert 2 Jahre, die ersten 3 Kursmonate gelten als Probezeit.
  • Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Die Unterrichtstätten sind über das ganze Kreisgebiet verteilt. Nach Möglichkeit werden Wünsche nach Zuteilung zu einer bestimmten Unterrichtsstätte berücksichtigt. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Den nächstgelegenen Unterrichtsort könne Sie telefonisch bei der Kreismusikschule erfragen.
  • Wir empfehlen, nur solche Kinder anzumelden, deren Eltern zur Mitarbeit bereit sind.
  • Elternbesuch beim Unterricht ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft möglich. Offene Unterrichtsstunden können nach Entscheidung der Lehrkraft abgehalten werden.
  • Die Eltern verpflichten sich, den Transport der Kinder zum Unterricht zu übernehmen.
  • Die SchülerInnen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Häufiges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.
  • Für die Unterrichtsstunden erkrankter Lehrkräfte wird nach Möglichkeit eine Vertretung bestellt. Besteht zu einer Vertretung keine Möglichkeit, so fällt der Unterricht aus. Nach mehr als dreimaligem Unterrichtsausfall besteht ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Es gilt die Ferienregelung der örtlichen allgemeinbildenden Schulen.
  • Das Unterrichtsentgelt ist als Jahresentgelt ausgewiesen und wird durch Bankeinzugsverfahren vierteljährlich erhoben. Die Höhe des Unterrichtsentgeltes ist aus der Tariftabelle zur Entgeltordnung ersichtlich. Ermäßigungsmöglichkeiten sind in der Entgeltordnung aufgeführt.
  • An- und Abmeldungen müssen schriftlich bei der Kreismusikschule erfolgen.