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Dorferneuerung

Dorferneuerung ist kommunale Aufgabe und zugleich aktive Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Als Förderinstrument des Landes Rheinland-Pfalz möchte die Dorferneuerung eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und zur Erhaltung und Stärkung der Funktionsvielfalt des Dorfes in ökonomischer, sozialer, und kultureller Hinsicht beitragen.

Aufgabenschwerpunkte
Vorrangig zu nennen sind:

  • Erhaltung und Weiterentwicklung des Dorfes als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum
  • Bewahrung des individuellen Charakters des Dorfes mit seinem Ortsbild
  • Förderung der Innenentwicklung sowie Stärkung und Revitalisierung der Ortskerne
  • Sicherung von Infrastruktureinrichtungen
  • Sicherung der Einbindung des Dorfes im Landschaftsraum
  • Sicherung und Schaffung wohnstättennaher Arbeitsplätze

Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Rheinland-Pfalz durch Zuwendungen nach § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes und dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowohl Gemeinden als Privatpersonen.

Rechtsgrundlagen
Regelungen zur rheinland-pfälzischen Dorferneuerung finden sich in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten vom 23. März 1993 (748-66.70/1) zuletzt verlängert und geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. August 201 (05 522/321) – MinBl. Nr. 15, S. 208. (VV-Dorf) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Ein Rechtsanspruch auf Förderung der Dorferneuerung besteht nicht.

Private Vorhaben
Zuwendungsempfänger: natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts, (Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse). Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des betreffenden Objektes.

Fördervoraussetzungen
Vorhaben in dörflich/ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern. Die Förderung setzt ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus.

Förderprioritäten
Aufgrund nur begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel werden vorrangig gefördert:

  • Vorhaben zur Erhaltung öffentlich bedeutsamer Gebäude und Kulturdenkmäler
  • Vorhaben zur Erhaltung und Erneuerung Ortsbild prägender Gebäude
  • Vorhaben zur Erhaltung und Erneuerung Landschaft prägender Gebäude
  • Vorhaben zur Erhaltung und Gestaltung bestehender- oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe
  • Vorhaben zur Umnutzung leerstehender Bausubstanz und Schaffung neuen Wohnraums in Ortskernen zur Stärkung der Innenentwicklung
  • Vorhaben zur Sicherung und Wiederherstellung örtlicher Grundversorgung
  • Vorhaben zur Sicherung und Schaffung wohnstättennaher Arbeitsplätze

Förderung von Vorhaben in Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinden sowie Ortskernen haben grundsätzlich Vorrang.

Verfahren
Der Antrag ist über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung zu stellen. Bewilligungsbehörde für private Maßnahmen ist die Kreisverwaltung Kaiserslautern. Es empfiehlt sich, das Vorhaben frühzeitig mit der Bewilligungsbehörde auf die Ziele der Dorferneuerung abzustimmen.

Antragsunterlagen

  • Lageplan M 1:1000
  • Technische Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100
  • Bestandsphotos (je nach Vorhaben: Außen- und Innenaufnahmen)
  • Detaillierte Angaben zur Maßnahme: Baubeschreibung/Gestaltungskonzept/Angaben zum Ausführungszeitraum
  • Finanzierungsplan/Kostenschätzung/Kostenberechnung gem. DIN 276 oder Unternehmerangebote
  • Angaben und Aufstellung der Eigenleistung (Selbsthilfe) nach Gewerken geordnet Aufschlüsselung in Material- und Arbeitseinsatz (voraussichtliche Arbeitsstunden oder vergleichbares Unternehmerangebot)
  • Stellungnahme der Verbandsgemeinde
  • Stellungnahme des Dorfplaners (falls vorhanden)
  • aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen
  • die der reinen Bauunterhaltung dienen
  • die bereits begonnen oder bereits abgeschlossen wurden
  • in Neubaugebieten
  • Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend der energetischen Sanierung dienen

Hinweise
Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn förderfähige Ausgaben bei privaten Vorhaben mindestens 7.669 €, je Einzelvorhaben betragen. Die Eigenleistung bzw. der Selbsthilfeanteil darf 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigen!

Sofern kein aussagekräftiges und vergleichbares Unternehmerangebot für die vorgesehene Eigenleistung eingeholt wurde, können Eigenleistungen nur dann im Antragsverfahren berücksichtigt werden, wenn eine getrennte Ausweisung des Material- und Arbeitseinsatzes erfolgt ist.

Gestaltungskonzept
Vor dem Hintergrund der Förderziele, Orts- und landschaftstypische Bauformen und Strukturen zu erhalten und zu entwickeln sowie mit Blick auf die örtliche Baukultur ist die Verwendung regional- und landschaftstypischer Materialien und deren zeitgemäße Anwendung zu fördern. Ausführungshinweise finden sich unter Formulare.

Dorferneuerungsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern

Auflistung nach Verbandsgemeinden

Förderung der Dorferneuerung - beispielhafte Vorhaben

Förderung der Dorferneuerung

Weitere Informationen finden Sie hier

Weblinks

Weitergehende Informationen zur Dorferneuerung erhalten Sie im Internet unter:

Name Telefon Fax Raum
Diederich, Annette 0631 7105-352 501