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Aufgaben und Ziele

Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben des Landkreises die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die Gleichstellungsstelle nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an, die nicht umfassend von den für die Gleichstellung in den kreisangehörigen Gemeinden zuständigen Stellen behandelt werden können. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die der Männer.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle gehören insbesondere:

  • Förderung des Bewusstseinswandels zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und öffentlichem Leben,
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in sonstigen Bereichen, die die Angelegenheiten des Landkreises Kaiserslautern betreffen,
  • Unterstützung der in den kreisangehörigen Gemeinden für die Gleichstellung zuständigen Stellen,
  • Zusammenarbeit mit Frauenbeirat, Frauenverbänden, Frauengruppen, Initiativen, Beratungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Wirtschaft, Arbeitsamt, Gewerkschaft etc.,
  • Durchführung von Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kaiserslautern,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Herausgabe von Informationsmaterialien.

Zuständigkeit

Für wen ist die Gleichstellungsbeauftragte nach der Landkreisordnung zuständig?

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger der 7 Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern, insbesondere für Frauen und Mädchen,

  • die sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in ihrer sozialen Situation, diskriminiert fühlen,
  • Hilfestellung, Rat, Unterstützung in Not-, Konflikt- und Gewaltsituationen sowie bei struktureller und individueller Benachteiligung benötigen,
  • Kontakte mit Frauengruppen, Verbänden, Institutionen, Beratungseinrichtungen aufnehmen wollen,
  • Auskunft und Informationen im gleichstellungspolitischen Kontext benötigen bzw. Beschwerden vortragen wollen,
  • die Projekt- und Maßnahmeideen zur gleichstellungspolitischen Arbeit einbringen bzw. vorhandene Angebote vorstellen wollen.