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Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe

Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2023/24 für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen sowie an berufsbildenden Schulen.

Kostenfreie Schulbuchausleihe im Landkreis Kaiserslautern möglich. Anträge der Eltern müssen bis 15. März 2023 gestellt werden!

Aufgrund der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 im Landkreis Kaiserslautern, wie auch in allen anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz, die Möglichkeit einer kostenfreien Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eltern, die über der Einkommensgrenze liegen, können Schulbücher indes gegen eine Gebühr ausleihen.

Das Ausleihsystem beschränkt sich auf die Klassen 5 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen sowie auf die berufsbildenden Schulen. Für die Förderschulen und das Berufsvorbereitungsjahr bleibt die Lernmittelfreiheit in der bisherigen Form erhalten.

Anträge auf kostenfreie Ausleihe für die Klassen 5 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen sowie berufsbildende Schulen können bis 15. März 2023, beim jeweilligen Schulträger gestellt werden. Wer Schulbücher gegen Gebühr ausleihen möchte, kann dies von 26. Mai 2023, spätestens aber bis zum 26. Juni 2023, über das Internetportal http://www.LMF-online.rlp.de tun. Für die Anmeldung im Internetportal erhalten Sie rechtzeitig von der Schule eine Information. Die darin genannte Kennung wird zur Anmeldung im Internetportal benötigt. Die Ausleihe gegen Gebühr ist nur möglich, wenn man alle vorgesehenen Lernmittel ausborgt. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.

Eltern haben die Möglichkeit, über die Internetseite http://www.LMF-online.rlp.de ein Benutzerkonto für die Schulbuchausleihe anzulegen, soweit dies noch nicht angelegt wurde. Hier erhalten Sie bereits vor der offiziellen Anmeldung Informationen über aktuelle Themen zur Schulbuchsausleihe. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn noch nicht feststeht, welche Schule Sie oder Ihr Kind im Schuljahr 2023/24 besuchen werden.

Bedingungen der Schulbuchausleihe

Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Für das Schuljahr 2022/2023 endet die Leihe am 09. Juli 2023. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 10. Juli 2023 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 21. Juli 2023 erfolgt sein.

Kontakt
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Johann, Anja 0631 7105-204 0631 7105-476 10