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Gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern

Die Stadt Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern haben zukünftig ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung. Oberbürgermeister Klaus Weichel und Landrat Paul Junker haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Seit Februar 2015 übernimmt die Stadt die Trägerschaft des gemeinsamen Amtes, mit Sitz in der Stadt Kaiserslautern.

Das Amt für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern wird künftig die Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) für Stadt- und Kreisbürger wahrnehmen. Das Personal wird von der Stadt gestellt und der Kreis beteiligt sich anteilig an den Personal- und Sachkosten.

Kreisbürger, die künftig einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen möchten, müssen sich an die Stadtverwaltung Kaiserslautern wenden:
Rathaus der Stadt Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1
7. Obergeschoss, Zimmer 715 und 716.
Frau Buck, Tel.: 0631/365-4616; bafoeg@kaiserslautern.de
(Zuständigkeit: Kreis Kaiserslautern, Berufsoberschule II M-Z)
Frau Schneider Tel.: 0631/365-4617; bafoeg@kaiserslautern.de
(Zuständigkeit: Stadt Kaiserslautern, Berufsoberschule II A-L)

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen

Weitere Termine, insbesondere auch nach 16.00 Uhr, nach entsprechender Vereinbarung.
Postadresse: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Jugend und Sport, Willy-Brandt-Platz, 67657 Kaiserslautern, Fax: 0631/365-1519

Weitere Informationen finden Sie unter: