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Ausländerrecht

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Die Ausländerbehörde ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von ausländischen Bürgern und Bürgerinnen, z.B.:

  • Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
  • Asylverfahren
  • Ausweisung und Abschiebung etc.

Die Regelungen im Ausländerrecht sind umfangreich und sehr diffizil. Ebenso unterschiedlich sind die für eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen, die individuell im persönlichen Gespräch abgeklärt werden müssen.

Wenn Sie einen ausländischen Gast zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, ist für das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung oftmals eine Verpflichtungserklärung („Einladung“) erforderlich. Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns erhalten.

Die Gebühr beträgt 29,00 €.

Information:

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Informationen zum eAT finden Sie hier

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Pfaffenrath, Marina 0631 7105-400 0631 7105-208 13
Reischmann, Daniel 0631 7105-398 0631 7105-208 15
Schäffer, Dominic 0631 7105-401 0631 7105-208 16
Schneider, Bernd-Udo 0631 7105-445 0631 7105-208 15
Spengler, Astrid 0631 7105-201 0631 7105-208 14
Stuppy, Maximilian 0631 7105-226 0631 7105-208 14